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solfångare, värmepump och värmepanna

Erneuerbare Energien seit dem 1. Januar 2009 für Häuslebauer Pflicht

Seit Anfang 2009 müssen Eigentümer neu errichteter Gebäude Ihren Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken. So verlangt es das Erneuerbare Energien Wärmegesetz, kurz EE-Wärmegesetz. Ziel ist es für die Wärmeerzeugung statt heute 6,6 Prozent bis zum Jahre 2020 den Anteil der regenerativen Energien auf 14 Prozent zu steigern. Dadurch soll insbesondere die Abhängigkeit von ausländischen Energielieferanten verringert werden. Hauseigentümer, die ihren Bauantrag nach den 1. Januar 2009 eingereicht haben können frei unter den verfügbaren Energiequellen wie Sonneneinstrahlung, Umweltwärme oder Biomasse wählen. Wer sich für eine effiziente Wärmepumpe und Solaranlagen entscheidet, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben sondern schafft sich und seiner Familie ein wohlig warmes Heim, ohne dadurch die Haushaltskasse mehr als unbedingt notwendig zu belasten. Außerdem gibt es dafür Fördergelder. : Downloads

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